Führerscheinuntersuchungen können jederzeit im Rahmen der Ordinationszeiten durchgeführt werden.
Aus rechtlichen Gründen (Befangenheit) darf ich diese Untersuchung nur bei jenen Personen durchführen, die innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in regelmäßiger medizinischer Betreuung bei mir waren (d.h. einen anderen Hausarzt haben) – Ausnahmen sind hier die Versorgung im Vertretungsfall.
Folgende Führerscheinuntersuchungen können in der Ordination durchgeführt werden:
Alle anderen Untersuchungen (z.B. bei befristeten Lenkberechtigungen) müssen von einem Amtsarzt durchgeführt werden.
Für die Untersuchung benötigen Sie:
Gebühren für die Untersuchung:
Erkrankungen/körperl. Einschränkungen, die eine Untersuchung durch den Amtsarzt (bzw. Stellungnahme durch Facharzt) notwendig machen, sind u.a.:
- schwere Augenleiden (Grauer oder grüner Star, Einäugigkeit, eingeschränktes Gesichtsfeld)
- Schwerhörigkeit (auch mit Hörgerät)
- Herzerkrankungen (z.B. Herzrhythmusstörungen, Herzschrittmacher, Zustand nach Herzinfarkt)
- Stoffwechselerkrankungen (z.b. Diabetes)
- Epilepsie (-verdacht)
- psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen
Zur Info: Die militärärztliche Feststellung (Stellungsuntersuchung) gilt auch als ärztliches Gutachten zur gesundheitlichen Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges (gültig: 18 Monaten ab Ausstellung)
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