Dr. Thomas HIRSCH

Arzt für Allgemeinmedizin

 

Lehrpraxis der Medizinischen Universität Graz

 

Adresse

Arnfelser Straße 7
8463 Leutschach

 

Telefon

03454/62233

 

Fax

03454-62233-4

 

Email

info(at)dr-hirsch.at

 

Öffnungszeiten

 

Montag:

07:30 - 12:00 Uhr und

16:30 - 18:30 Uhr

Dienstag:

07:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch:

07:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag:

14:30 - 17:30 Uhr

Freitag:

07:30 - 12:00 Uhr

 

 

Dr. Thomas HIRSCH Arzt für Allgemeinmedizin
Dr. Thomas HIRSCHArzt für Allgemeinmedizin

Ärztliches Gutachten gem. §8 FSG (Führerscheinuntersuchung)

 

Führerscheinuntersuchungen können jederzeit im Rahmen der Ordinationszeiten durchgeführt werden.

 

Aus rechtlichen Gründen (Befangenheit) darf ich diese Untersuchung nur bei jenen Personen durchführen, die innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in regelmäßiger medizinischer Betreuung bei mir waren (d.h. einen anderen Hausarzt haben) – Ausnahmen sind hier die Versorgung im Vertretungsfall.

 

Folgende Führerscheinuntersuchungen können in der Ordination durchgeführt werden:

  • Erstuntersuchung Gruppe 1 (AM, A1, A2, A, B, BE und F)
  • Erstuntersuchung Gruppe 2 (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE)
  • Wiederholungsuntersuchung der Klassen C, C1 und D

Alle anderen Untersuchungen (z.B. bei befristeten Lenkberechtigungen) müssen von einem Amtsarzt durchgeführt werden.

 

Für die Untersuchung benötigen Sie:

  • gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
  • Brillenträger: Brillenglasbestimmung eines Optikers oder ein Attest des Augenarztes – nicht älter als 6 Monate, bzw. Brillenpass
  • Kontaktlinsenträger: Attest vom Augenarzt – nicht älter als 6 Monate
  • Bei Erstbewerbung für Klasse D (Bus): Verkehrsspychologisches Screening

 

Gebühren für die Untersuchung:

 

  • Erstuntersuchung für die Gruppe 1:          € 35,-
  • Erstuntersuchung für die Gruppe 2:          € 50,
  • Wiederholungsuntersuchung für die Klassen C1, C, D1 oder D:   € 30,-

 

Erkrankungen/körperl. Einschränkungen, die eine Untersuchung durch den Amtsarzt (bzw. Stellungnahme durch Facharzt) notwendig machen, sind u.a.:

- schwere Augenleiden (Grauer oder grüner Star, Einäugigkeit, eingeschränktes Gesichtsfeld)

- Schwerhörigkeit (auch mit Hörgerät)

- Herzerkrankungen (z.B. Herzrhythmusstörungen, Herzschrittmacher, Zustand nach Herzinfarkt)

- Stoffwechselerkrankungen (z.b. Diabetes)

- Epilepsie (-verdacht)

- psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen

 

Zur Info:  Die militärärztliche Feststellung (Stellungsuntersuchung) gilt auch als ärztliches Gutachten zur gesundheitlichen Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges (gültig: 18 Monate ab Ausstellung)

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