Ärztliches Gutachten gem. §8 FSG (Führerscheinuntersuchung)
Führerscheinuntersuchungen können jederzeit im Rahmen der Ordinationszeiten durchgeführt werden.
Aus rechtlichen Gründen (Befangenheit) darf ich diese Untersuchung nur bei jenen Personen durchführen, die innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in regelmäßiger medizinischer Betreuung bei mir waren (d.h. einen anderen Hausarzt haben) – Ausnahmen sind hier die Versorgung im Vertretungsfall.
Folgende Führerscheinuntersuchungen können in der Ordination durchgeführt werden:
Alle anderen Untersuchungen (z.B. bei befristeten Lenkberechtigungen) müssen von einem Amtsarzt durchgeführt werden.
Für die Untersuchung benötigen Sie:
Gebühren für die Untersuchung:
Erkrankungen/körperl. Einschränkungen, die eine Untersuchung durch den Amtsarzt (bzw. Stellungnahme durch Facharzt) notwendig machen, sind u.a.:
- schwere Augenleiden (Grauer oder grüner Star, Einäugigkeit, eingeschränktes Gesichtsfeld)
- Schwerhörigkeit (auch mit Hörgerät)
- Herzerkrankungen (z.B. Herzrhythmusstörungen, Herzschrittmacher, Zustand nach Herzinfarkt)
- Stoffwechselerkrankungen (z.b. Diabetes)
- Epilepsie (-verdacht)
- psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen
Zur Info: Die militärärztliche Feststellung (Stellungsuntersuchung) gilt auch als ärztliches Gutachten zur gesundheitlichen Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges (gültig: 18 Monate ab Ausstellung)
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