Die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im Fall akut auftretender Erkrankung bei vorübergehenden Aufenthalten (z.B. Urlaubsreisen) in Österreich ist an die europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) gebunden. Ohne diese Karte kann eine direkte Verrechnung über die Steiermärkische Gebietskrankenkasse und Ihre Heimat-Krankenkasse nicht erfolgen (d.h. Sie müssten die Kosten der Behandlung privat zahlen).
Die EHIC ist auf der Rückseite Ihrer Versicherungskarte aufgedruckt (siehe oben) und ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis) gültig.
Reisen nach Österreich rein zum Zweck einer medizinischen Behandlung sind von dieser Regelung ausgeschlossen!
Gültig ist diese Regelung für Bürger aus folgenden Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil), Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Für genauere Informationen verweisen wir auf die Homepage der Österreichischen Sozialversicherung
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